Eine Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter, ihnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen. Für diese Beiträge muss das Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat die Möglichkeit, die Beiträge als Betriebsausgaben abzusetzen.
Dieses Modell kann völlig individuell für ausgesuchte Mitarbeiter im Unternehmen angewandt werden!
Darüber hinaus ist eine Pensionszusage für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einem Anteil von über 25% äußerst lukrativ