Wollen Sie Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen motivieren?
Betriebliche Pensions- und Gesundheitsvorsorge
Eine betriebliche Pensions- und Gesundheitsvorsorge ist das ideale Instrument, um wichtige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ist bereits fixer Bestandteil bei vielen erfolgreichen Unternehmen. Sehen Sie im folgenden Video den generellen Nutzen einer betrieblichen Pensionsvorsorge
Modelle der betrieblichen Pensions- und Gesundheitsvorsorge
Zukunftssicherung gem. § 3 (1) Z.15a EStG
Die Zukunftssicherung ist ein Modell, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ein völlig steuer- und lohnnebenkostenfreies Einkommen zu ermöglichen, damit sie diesen Betrag für eine Pensions- oder Gesundheitsvorsorge investieren können.
Die Zahlung der Beiträge stellt für den Arbeitgeber außerdem eine Betriebsausgabe dar. Diese Sozialleistung ist jedoch mit 300 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin begrenzt.
Pensionskasse gem. § 3 BPG
Sowohl die „Pensionskasse“ als auch die „betriebliche Kollektivversicherung“ sind Einrichtungen zur Pensionsversorge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, welche vom Arbeitgeber finanziert werden.
Auch hier hat das Unternehmen die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen einen lohnkostenfreien Zuschuss für eine Pensionsvorsorge zu gewähren und dazu diese Beiträge als Betriebskosten abzuschreiben. Dies kann je nach Bedarf und Situation des Unternehmens individuell gestaltet werden.
Mitarbeitervorsorgekasse
Seit 1. Jänner 2003 gilt das „Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz“, wonach 1,43 % des Bruttoentgelts in eine „Betriebliche Vorsorgekasse“ eingezahlt werden müssen.
In welche der 8 Betriebliche Vorsorgekassen eingezahlt wird, entscheidet der Betriebsrat bzw. der Arbeitgeber, mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erzielen. Dabei ist zu achten, dass bei den einzelnen Betrieblichen Vorsorgekassen sowohl beim Veranlagungserfolg als auch beim Service teilweise deutliche Unterschiede bestehen.
Sollten Sie mit Ihrer derzeitigen Lösung nicht zufrieden sein, stehen wir für eine Beratung gerne zur Verfügung. Ein Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse ist unkompliziert und kostenlos.
Betriebliche Kollektivversicherung gem. § 6a BPG
Sowohl die „Pensionskasse“ als auch die „betriebliche Kollektivversicherung“ sind Einrichtungen zur Pensionsvorsorge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, welche vom Arbeitgeber finanziert werden.
Auch hier hat das Unternehmen die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen einen lohnkostenfreien Zuschuss für eine Pensionsvorsorge zu gewähren und dazu diese Beiträge als Betriebskosten abzuschreiben. Dies kann je nach Bedarf und Situation des Unternehmens individuell gestaltet werden.
Direkte Leistungszusage gem. § 7 BPG
Eine Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen. Für diese Beiträge muss das Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat die Möglichkeit, die Beiträge als Betriebsausgaben abzusetzen.
Dieses Modell kann völlig individuell für ausgesuchte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen angewandt werden!
Darüber hinaus ist eine Pensionszusage für geschäftsführende Gesellschafter/-innen einer GmbH mit einem Anteil von über 25% äußerst lukrativ
Abfertigung Alt - Auslagerungsversicherung
In der Bilanz von Unternehmen müssen für jene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die ihr Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, Rückstellungen gebildet werden. Um die Eigenkapitalquote zu erhöhen und die zukünftigen Abfertigungszahlungen zu reduzieren, ist eine Auslagerung der zukünftigen Abfertigungszahlungen nicht nur sinnvoll, sondern auch gewinnbringend.
Bezugsumwandlung gem. § 3 (1) Z.15a EStG

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können bis zu 25 Euro pro Monat von deren Bruttogehalt in eine Pensions- oder Gesundheitsvorsorge umwandeln. Das ist eine ideale Möglichkeit, die gesamte Lohnsteuer zu sparen.
Dadurch wird eine solche Investition zur lukrativsten sicheren Anlageform!
Und das Unternehmen spart sogar einen Teil der Lohnnebenkosten ein!
Exklusive Bezugsumwandlungsmodelle in bestimmen Branchen
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der folgenden Branchen haben gemäß dem Kollektivvertrag die Möglichkeit, bis zu 10% ihres Bruttogehalts in eine Pensionsvorsorge umzuwandeln und dadurch sämtliche Lohnnebenkosten zu sparen:
– Baugewerbe und Bauindustrie
– Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie
– Speditionen
– Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Begünstigte Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter/-innen
Ermöglichen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ihren Familienmitgliedern einen Spezialrabatt für eine Krankenzusatzversicherung und damit den Vorteil, das Spital und den behandelnden Arzt selber auszuwählen und auf Sonderklasse zu liegen!
Dadurch reduzieren sich Krankenstände!
Dieser Spezialrabatt ist an ein aufrechtes Dienstverhältnis gebunden.
Der Arbeitgeber hat keinen Aufwand in der Lohnverrechnung und keine Kosten!
Begünstigte Unfallversicherung für Mitarbeiter/-innen
Ermöglichen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Spezialrabatt für eine Unfallversicherung.
50% aller Österreicher/-innen haben keinen ausreichenden finanziellen Schutz im Falle einer Invalidität nach einem Unfall.
Die Prämien sind stark reduziert!
Dieser Spezialrabatt ist an ein aufrechtes Dienstverhältnis gebunden.
Der Arbeitgeber hat keinen Aufwand in der Lohnverrechnung und keine Kosten!